Bodenschutzkonzepte
Bodenschutzkonzepte
Bei großen Infrastrukturmaßnahmen im Straßen- oder Leitungsbau und größeren Bauvorhaben „auf der grünen Wiese“, muss heute neben der abfallrechtlichen Bewertung des Bodenaushubs auch den Belangen des Bodenschutzes Rechnung getragen werden. Im Rahmen des Bauantrages für Bauvorhaben, die auf mehr als 0,5 Hektar auf natürliche Böden einwirken, sind in Baden-Württemberg seit Januar 2021 gemäß § 2 Abs. 2 LBOVVO (Verordnung der Landesregierung, des Wirtschaftsministeriums und des Umweltministeriums über das baurechtliche Verfahren) ein Bodenschutzkonzept nach §2 Abs. 3 LBodSchAG (Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes) dem Bauantrag beizufügen.
DIN 19639 regelt darauf aufbauend den Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauvorhaben. Damit soll sowohl ein vergleichbarer Umfang als auch eine einheitliche Qualität der Bodenschutzmaßnahmen sichergestellt werden.
Hierfür erkunden, analysieren und bewerten wir für Sie anfallende Ober- und Unterböden vorab und erstellen für Ihr Bauvorhaben sowohl im innerstädtischen Bereich als auch bei Infrastruktur- und Erschließungsmaßnahmen ein sinnvolles Bodenschutz- und Bodenverwertungskonzept.
Unsere Leistungen umfassen:
- Erstellung von Bodenschutzkonzepten nach DIN 19639
- Erstellung von Bodenverwertungskonzepten
- Untersuchungen und Gutachten nach Bundes-Bodenschutzverordnung
- Bauherrenberatung im Kontext Vorsorgender Bodenschut
Ansprechpartner:
Dipl.-Geol. Dr. Frank Michael Lange
Abteilungsleiter Bodenschutz
Lange(ät)smoltczykpartner.de