Wasserrechtsverfahren
Wasserrechtsverfahren
Der Schutz unserer Gewässer (Küsten- und Oberflächengewässer, Grundwasser) vor Verunreinigungen ist von großer Bedeutung. Eine Sanierung ist, wenn überhaupt, nur mit großem finanziellen und technischen Aufwand und in langen Zeiträumen möglich. Die konsequente Anwendung des Vorsorgeprinzips hat deshalb höchste Priorität. Entsprechend hat der Gesetzgeber hier umfangreiche gesetzliche Regelungen erlassen.
Nach den Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes ist beispielsweise bei Entnahme, Ableiten oder Einbinden in den Grundwasserleiter eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Dazu müssen in der Regel Felduntersuchungen und Berechnungen durchgeführt oder Konzepte für das baubegleitende Monitoring erstellt werden. Wir unterstützen Ihr Bauvorhaben dabei gerne.
Unsere Leistungen:
- Erstellen von Anträgen auf wasserrechtliche Erlaubnis für Bauvorhaben im Grundwasser
- Begleitung von Wasserrechtsverfahren in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten
- Umweltverträglichkeits-Vorprüfung, Umweltverträglichkeitsprüfung im Hinblick auf den Grundwasserschutz,
- Hydrogeologische Untersuchungen und Gutachten
- Bewertung der Auswirkung großer Baumaßnahmen auf die Grundwassersituation
- Havarie Konzepte für Baumaßnahmen an Gewässern
- Fachbauleitung als hydrogeologische Sachverständige
- Wasserprobenahmen und Grundwassermonitorin
Ansprechpartner:
Dr.-Ing. Annette Lächler
Geschäftsführende Gesellschafterin
Alaechler(ät)smoltczykpartner.de
Dipl.-Geol. Bernd Bühler
Sachverständiger für Hydrogeologie
Buehler(ät)smoltczykpartner.de